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Die spanische GmbH (SL) / Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht: Vorteile auf einen Blick:
Nur 3.006 Euro Mindestkapital in Spanien.
Schutz vor persönlicher Haftung mit geringem Kapitalaufwand. Die Haftung ist wie bei der deutschen GmbH auf das Vermögen der spanischen GmbH (SL) beschränkt.
Durch den EuGH garantierte Niederlassungsfreiheit in ganz Europa. In Deutschland kann die SL über eine Zweigniederlassung tätig werden.
Freie Namenswahl.
Individuelle Gestaltung der Satzung.
Individuelle Gestaltung des Gesellschaftszwecks.
Eintragungsvorgang wird durch uns vorgenommen.
Sie müssen für die Gründung nicht unbedingt nach Spanien kommen. Auf Wunsch erteilen Sie von uns zur Verfügung gestellten Person vor einem deutschen Notar Vollmacht.
Wir beantragen Ihre spanische Steuernummer (NIE). Schauen Sie hierzu in unseren Formularcenter.
Hinweis: Die individuelle Gründung einer SL bis zur
Eintragung im Handelsregister dauert mindestens 20 Tage,
wenn alle Beteiligten über eine NIE verfügen. Ist dies nicht
der Fall, verlängert sich die Gründungsphase um ca. 4
Wochen. Wenn Sie sich also nicht mit den Einzelheiten der
Gründung beschäftigen wollen, oder aber schnell eine
Gesellschaft benötigen, dann empfehlen wir Ihnen die
Übernahme einer Vorratsgesellschaft. Auch bei der
Vorratsgesellschaft können die Statuten auf Ihre
individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
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